© epd-bild/Joern Neumann
Das Thema Sterbehilfe wird derzeit kritisch beleuchtet - ganz aktuell in dem ARD-Film "Gott".
"Wir machen das Sterben verhandelbar", sagt die fiktive Dr. Keller vom Ethikrat im Fernsehfilm "Gott" am Montagabend im Ersten. Sie klingt entrüstet ob der Frage, die sie dort mit Experten verhandeln soll: Soll eine Bundesbehörde einem gesunden, alten Mann ein tödlich wirkendes Mittel geben, weil er sterben will? Den Fall hat Autor Ferdinand von Schirach erdacht, die Frage jedoch beschäftigt die Politik - was am Montagabend nach dem Film Anlass für eine weitere Verhandlung in der Talksendung "Hart aber fair" war, mit verhärteten Positionen.
Neun Monate nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe machte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, den Richtern Vorwürfe. Sie hätten Argumente aus einer bestimmten weltanschaulichen Richtung übernommen, sagte der Limburger Bischof und verwies dabei auf Sterbehilfe-Befürworter. "Dass sich das Bundesverfassungsgericht auf die Seite einer weltanschaulichen Gruppe stellt, ist für mich unerhört", sagte er.
Als "nachvollziehbar und richtig" bezeichnete dagegen die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert das Urteil. Die Alternative, den Protagonisten im Film "in ein Leben zu zwingen, in dem er nicht mehr leben möchte, ist nicht die richtige", sagte Schöne-Seifert, die dem wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben angehört, einer Organisation, die Sterbehilfe befürwortet. Sie forderte die Ärzte auf, ihr Standesrecht zu lockern, um ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung möglich zu machen.
Susanne Johna, Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer, verteidigte die Haltung ihrer Organisation, die bisher das Verbot des assistierten Suizids im ärztlichen Standesrecht aufrechterhalten hat. Gleichzeitig betonte sie, dass es in der Ärzteschaft viele Diskussionen darüber gebe. Die Runde komplettierte Olaf Sander, der seiner kranken Mutter beim Suizid half und seine persönlichen Erfahrungen schilderte.
Bischof Meister: "Ehrliche Debatte" über Sterbehilfe ist überfällig
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die schon zuvor nicht vollständig illegale Hilfe bei der Selbsttötung wieder nahezu uneingeschränkt auch für Sterbehilfeorganisationen möglich. Die Karlsruher Richter kassierten im Februar den Strafrechtsparagrafen 217, der seit 2015 die organisierte - sogenannte geschäftsmäßige - Suizidassistenz unter Strafe stellte. Sie urteilten, dass das Selbstbestimmungsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Das schließe das Recht ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Seit dem Urteil gibt es politische Überlegungen für Schutzkonzepte oder Kriterien, um möglichst Suizide psychisch Kranker oder Minderjähriger auszuschließen. Für solche Konzepte warb am Dienstag erneut der hannoversche Landesbischof Ralf Meister. Er mahnte eine "ehrliche Debatte" über Sterbehilfe an. Eine solche Debatte sei überfällig, die Kirche könne dazu beitragen, diese Debatte anzustoßen und voranzutreiben, sagte der evangelische Theologe am Dienstag in Hannover. "Wir brauchen Schutzkonzepte, in denen die Menschen mit ihrem erklärten Willen zum Suizid begleitet werden und die ihnen helfen können, von ihrem Todeswunsch Abstand zu nehmen", so der evangelische Theologe. Zugleich sollten diese Konzepte aus seiner Sicht aber auch beinhalten, Menschen mit Sterbewunsch gegebenenfalls "in einer angemessenen Form in den Tod zu begleiten".
Zudem wird darum gerungen, inwieweit das Recht auf Suizid auch einen Anspruch gegen den Staat begründet. So schwelt weiter der Konflikt, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte tödlich wirkende Medikamente an Sterbewillige abgeben soll.
Diese konkreten politischen Fragen kamen bei "Hart aber fair" kaum auf den Tisch. Das Erste ließ stattdessen die Zuschauer sprechen. Sie konnten nach dem Film abstimmen, ob der sterbewillige Protagonist von der Bundesbehörde das von Sterbehelfern eingesetzte Natrium-Pentobarbital bekommen soll. 70,8 Prozent der Teilnehmer stimmten dafür, 29,2 Prozent dagegen. Laut dem Ersten gaben rund 546.000 Zuschauer ihre Stimme online und per Telefon ab.
Die Verfilmung von Ferdinand von Schirachs Theaterstück "Gott" am Montagabend haben 3,88 Millionen Zuschauer im Ersten gesehen. Das entspreche einem Marktanteil von 11,3 Prozent, so das Erste. Bei den 14- bis 49-Jährigen liege der Marktanteil bei 10,4 Prozent, das seien 1,05 Millionen Zuschauer in dieser Altersgruppe, hieß es. Der Film ist noch bis einschließlich 23. Dezember in der ARD-Mediathek zu sehen.
Der Film stellt eine fiktive Sitzung des Deutschen Ethikrates dar, der über den Sterbewunsch eines gesunden, alten Mannes debattiert. Er will sich das Leben nehmen und fordert dafür vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein tödlich wirkendes Mittel. Auch in der Realität läuft derzeit die Auseinandersetzung darüber, ob die Behörde diese Entscheidung treffen soll.
Nach dem Film sollten die Zuschauer abstimmen, ob dem Mann das Medikament zur Verfügung gestellt werden soll. Laut Das Erste gaben rund 546.000 Zuschauer ihre Stimme online und per Telefon ab. "In dieser hohen Beteiligung am Voting spiegelt sich das starke Diskussionsbedürfnis der Menschen über dieses schwierige Thema", teilte der Sender mit. Die anschließend von Frank Plasberg moderierte Diskussionsrunde zum Thema bei "hart aber fair" sahen insgesamt 3,34 Millionen Zuschauer, das entspreche einem Marktanteil von 12,7 Prozent. Die Abstimmung war rund fünf Minuten direkt nach dem Film möglich.
"Gott" von Ferdinand von Schirach ist den Angaben zufolge eine Produktion der "Moovie" in Ko-Produktion mit der ARD Degeto und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) für die ARD.