Organspende: Kirchen schreiben vor Weihnachten an Abgeordnete

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Die beiden großen Kirchen warnen die Abgeordneten des Bundestags vor den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen Parlamentariern zur Neuregelung der Organspende.

Organspende: Kirchen schreiben vor Weihnachten an Abgeordnete
"Erhebliche rechtliche, ethische und seelsorgerliche Bedenken": Mit einem eindringlichen Brief zum Thema Organspende haben sich die Kirchen an die Bundestagsabgeordneten gewandt. Sie sind gegen den Entwurf von Gesundheitsminister Spahn.

In einem Brief an alle Abgeordneten des Bundestags haben die beiden großen Kirchen vor den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen Parlamentariern zur Neuregelung der Organspende gewarnt. Bei der von der Gruppe vorgeschlagenen Widerspruchsregelung hätten sie "erhebliche rechtliche, ethische und seelsorgerliche" Bedenken, heißt es in dem Schreiben, das in dieser Woche an die Abgeordneten ging und dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Der Staat "würde damit tief in den Kernbereich der menschlichen Existenz eingreifen".

Unterzeichnet ist das Schreiben vom Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, und dem Leiter des Katholischen Büros in der Hauptstadt, Karl Jüsten. "Mit dem Brief wollten wir vor den Weihnachtstagen einen Impuls geben zur individuell wie gesellschaftlich sehr folgenreichen Entscheidung des Bundestages Anfang des kommenden Jahres zur Organspende", sagte Dutzmann dem epd.

Der Bundestag wird voraussichtlich in seiner ersten Sitzungswoche im neuen Jahr Mitte Januar über eine Neuregelung der Organspende abstimmen. Dazu konkurrieren im Wesentlichen zwei Gesetzentwürfe. Beide haben das Ziel, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, unterscheiden sich aber im Herangehen. Eine Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Spahn und den SPD-Politiker Karl Lauterbach will die sogenannte Widerspruchsregelung einführen, wonach jeder Organspender wäre, der dem nicht widersprochen hat.

Eine andere Gruppe um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die Linken-Vorsitzende Katja Kipping will an der jetzigen Regelung festhalten, wonach die Zustimmung Voraussetzung für eine Organspende ist. Der Willen soll aber regelmäßig bei Behörden oder beim Arzt aktiv erfragt werden.

Die Kirchen sprechen sich für diese Regelung aus. Sie sei geeignet, "die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung in eine individuelle Organspendebereitschaft zu überführen", heißt es in dem Brief.

Zu den ethischen Bedenken gegen die Pläne von Spahn und Lauterbach erklärte Dutzmann: "Wir sind der Meinung, dass der Staat hier einen zu tiefen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vornimmt, auch wenn ein Widerspruch möglich ist." Bei jeder Weitergabe persönlicher Daten gelte, dass man dieser explizit zustimmen müsse. "Das darf bei meinem Herzen oder meiner Niere doch nicht andersherum sein", sagte der Prälat.

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Zudem sei bislang nicht erwiesen, dass die Widerspruchsregelung die Zahl der Organtransplantationen tatsächlich erhöhen werde. "In Ländern mit Widerspruchslösung, die höhere Organspenderzahlen verzeichnen, spielen auch andere Faktoren eine wesentliche Rolle: In Spanien etwa gilt als Kriterium für die Möglichkeit der Organentnahme der Herztod, nicht der Hirntod wie bei uns", sagte Dutzmann.

Dem Schreiben der beiden Kirchen beigefügt ist deren achtseitige Stellungnahme, die sie anlässlich der Ausschussanhörung im Bundestag im September verfasst hatten. Auch dort hatten die Kirchen gegen die Widerspruchsregelung argumentiert. Mit ihrem Brief an alle 709 Bundestagsabgeordneten bekräftigen sie nun nochmals ihre Position.

Der Bundestag entscheidet voraussichtlich im Januar über eine mögliche Neuregelung der Organspende. Den Abgeordneten liegen im Wesentlichen zwei Vorschläge vor, hinter denen sich jeweils Politiker verschiedener Parteien versammeln. Abgestimmt wird ohne Fraktionszwang. Das Ergebnis ist völlig offen.

Beide Gesetzentwürfe haben das Ziel, die Zahl der Organspender zu erhöhen. In Deutschland sagt zwar die überwiegende Mehrheit der Menschen in Umfragen, dass sie Organe spenden wollen. Tatsächlich haben aber viel weniger einen Organspendeausweis ausgefüllt, der nach derzeitiger Regelung die wesentliche Voraussetzung für die Entnahme von Organen nach dem Tod ist.

Der Entwurf einer Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Politiker Karl Lauterbach schlägt als Änderung die sogenannte Widerspruchsregelung vor. Danach wird jeder zum Organspender, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Das bisherige Prinzip, wonach nur diejenigen Organspender sind, die oder deren Angehörige dem ausdrücklich zustimmen, würde damit umgekehrt.

Eine andere Gruppe um die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock (Grüne) und Katja Kipping (Linke) will dagegen an diesem Prinzip festhalten. Ihr Vorschlag ist, die Bürger regelmäßig über Organspende aufzuklären, beispielsweise bei der Beantragung des Personalausweises. Dabei sollen sie dazu angehalten werden, ihr Ja oder Nein zur Organspende in einem Online-Register festzuhalten.