Ein Lächeln statt langer Gesichter

Geschenketausch

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Auktionen oder Tauschbörsen sind eine zweite Chance auf ein passenderes Geschenk.

Ein Lächeln statt langer Gesichter
Wie ungeliebte Geschenke getauscht oder versteigert werden können
Wer schenkt, will Freude bereiten. Manchmal kommen Strickschal oder Fondueset aber nicht so gut an. Auktionen oder Tauschbörsen sind dann vielleicht eine zweite Chance. In den Geschäften dagegen geht der Umtausch nach Weihnachten zurück.

Die Frau hat ein Schokofondue unterm Arm. Es wäre ihr viertes gewesen. Der Mann bringt ein Teeservice, das in der Familie von Kaffeetrinkern keiner braucht. Bei der "Nacht der langen Gesichter" können Besucher im Lüneburger Glockenhaus Weihnachtsgeschenke versteigern lassen, die nicht so ganz den Geschmack getroffen haben. Die wenigsten hätten ein schlechtes Gewissen dabei, kurz nach dem Fest Gaben zu Geld zu machen, sagt Sabine Thümer-Bauereiß von der Stiftung Medien- und Onlinesucht, die am 28. Dezember zum fünften Mal die Versteigerung in der niedersächsischen Hansestadt organisiert.

"Die Menschen kommen selbstbewusst. Sie sind froh, etwas loszuwerden und damit noch den guten Zweck zu unterstützen", sagt Thümer-Bauereiß. Sie hat die Idee aus Nürnberg mit in den Norden gebracht, wo der "Markt der langen G'sichter" nach 20 Jahren schon Kultcharakter hat. Im Norden wie im Süden geht ein Teil des Verkaufserlöses an ein soziales Projekt wie die Lüneburger Stiftung, deren Projekte Medienkompetenz fördern.

Weihnachtsmann korrigiert Irrgriffe

Im niedersächsischen Celle korrigiert der Weihnachtsmann bei einer Tauschbörse höchstpersönlich schon am zweiten Weihnachtstag seine Irrgriffe. Die Aktion vor dem Alten Rathaus ziehe viele Schaulustige an, sagt Marcus Feuerstein von der Tourismus und Marketing-Gesellschaft der Stadt: "Ein Riesenhappening." Nicht geliebte Geschenke liegen dann auf einem Tisch, wie Feuerstein beschreibt, und der Herr im Weihnachtsmannkostüm handelt aus: Wer nimmt das Cocktail-Besteck und will vielleicht lieber den selbst gestrickten Schal? "Im besten Fall gehen beide glücklich nach Hause."

Tauschbörsen florieren auch im Internet. Im Einzelhandel sinkt nach Angaben des Handelsverband Deutschland allerdings die Umtauschquote. Wenn nach Weihnachten dennoch die Geschäfte voll sind, liegt das auch daran, dass Gutscheine eingelöst werden.

Nach einer Umfrage des Verbandes gab jeder zweite von mehr als 56.000 Verbrauchern an, Weihnachten gerne Gutscheine zu verschenken, wie Pressesprecher Stefan Hertel erläutert. Auch deshalb würden nicht einmal mehr fünf Prozent der Geschenke umgetauscht. Eine Ausnahme seien Spielwaren. "Bei Kindern möchte jeder die leuchtenden Augen beim Geschenke-Auspacken erleben. So entsteht aber auch eine größere Zahl an Fehlkäufen."

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Doch selbst ein ungeliebtes Geschenk kann noch Gutes bewirken. So ruft die Hilfsorganisation "Oxfam Deutschland" in der Weihnachtszeit in manchen Regionen dazu auf, die Präsente wie Kleidung, Haushaltswaren oder Bücher in einem ihrer Shops abzugeben. Dort verkaufen Ehrenamtliche die Spenden zugunsten von Projekten der Entwicklungsorganisation.

Nach den Festtagen steige der Spendeneingang, sagt Oxfam-Fachreferent Dirk Horn. Das liegt nicht nur an den Geschenken: "Zwischen den Jahren nutzen Menschen oft auch die Gelegenheit zum Ausmisten." Wenn Ware noch eingeschweißt oder das Geschenkpapier noch dran sei, könnten die Mitarbeiter aber erkennen: Das lag mal unter dem Baum.

In Lüneburg bekommt die Stiftung Medien und Onlinesucht in diesem Jahr 25 Prozent aus dem Erlös der Versteigerung. Den Auktionator gibt der Ruhestandpastor Bernd Werner. Nicht nur Verkäufer und diejenigen, die den Zuschlag erhielten, hätten Spaß an der Aktion, sagt er: Ein Künstler setzt auf der Bühne letzte Pinselstriche auf ein Bild, das ebenfalls unter den Hammer kommt. Ein örtlicher Händler spendet Wein, ein Bäcker Brezeln. Und wenn Skurriles wie ein altes Schifferklavier oder ein Elvis-Kochbuch feilgeboten wird, hat das sogar Unterhaltungswert.

Der Pullover ist zu klein, das Kochtopf-Set trifft nicht den Geschmack - also zurück mit dem ungeliebten Geschenk in den Laden? Grundsätzlich gebe es kein Recht auf Umtausch, wenn Weihnachtsgeschenke nicht gefallen, sagt die Juristin Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachen. Es hänge ausschließlich von der Entscheidung des Händlers ab, ob er hier kulant sein wolle. "Wichtig ist deshalb, dass ich schon beim Kauf an der Kasse frage, ob, bis wann und zu welchen Bedingungen ich tauschen kann."

Manchmal weise der Kaufbon bereits auf die Bedingungen hin. Sonst sollte man sie sich auf dem Bon bestätigen lassen, sagt Körber. Manche Händler gäben Bargeld zurück, andere erlaubten den Tausch gegen andere Ware oder einen Gutschein. Wichtig sei auch, nach der Umtauschfrist zu fragen. "Wenn die nicht bis über die Festtage hinaus reicht, muss ich mein Geschenk dann vielleicht lieber woanders kaufen." Ohne Bon klappt es mit dem Umtausch in der Regel nicht, betont die Juristin. "Ich muss nachweisen, dass ich das Produkt auch in dem Geschäft gekauft habe."

Bei Onlinebestellungen gebe es in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, innerhalb deren Ware wieder zurückgeschickt werden könne, erläutert die Juristin. Ausnahmen seien dabei Hygieneartikel oder Produkte wie Software, die mit einem Siegel geschützt seien. Bekleidung dürfe anprobiert werden, wenn die Etiketten dran blieben. Es könne getestet werden, ob Elektrogeräte auch funktionieren.

Ob der Beschenkte allerdings zugeben möchte, dass ihm das Geschenk nicht gefallen hat, müsse er selbst entscheiden. "Natürlich versucht man, höflich zu sein und niemanden zu verprellen", sagt Körber. "Ziel ist aber doch, jemandem mit einem Geschenk eine Freude zu machen. Da sollte man den Mut haben, zu sagen, wenn etwas nicht passt oder zusagt."