Gericht: Plakatwand neben Friedhof ist nicht pietätlos

Gericht: Plakatwand neben Friedhof ist nicht pietätlos
Großflächige Werbung auf einer Plakatwand in der Nähe eines Friedhofs darf nicht deswegen verboten werden, weil sie das Pietätsempfinden der Friedhofsbesucher stören könnte.

In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung gab das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße der Klage eines hessischen Unternehmens statt. Die Firma wollte im pfälzischen Elmstein gegenüber dem Eingang zum örtlichen Friedhof auf einem Grundstück der Telekom AG eine 3,8 mal 2,8 Meter große Plakatanschlagtafel aufbauen. Der Kreis Bad Dürkheim hatte einen entsprechenden Bauantrag jedoch abgelehnt. Wegen der Nähe zum Friedhof befinde sich der geplante Standort in einem "sensiblen Bereich".

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Die Neustadter Richter stellten sich auf die Seite des klagenden Unternehmens. Zwar erfordere der Schutz des Totengedenkens Rücksichtnahme durch die Nachbarschaft. Vom eigentlichen Friedhof aus sei die Werbeanlage aber gar nicht zu sehen. Dass die Friedhofsbesucher auf dem Weg zum Friedhof an den Werbeplakaten vorbeikämen, stelle keine wesentliche Beeinträchtigung dar, urteilten sie.