Gesetzentwurf: Fünf Jahre Haft für Freier von Zwangsprostituierten

Gesetzentwurf: Fünf Jahre Haft für Freier von Zwangsprostituierten
Freier von Zwangsprostitutierten müssen künftig mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen.

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel sieht in solchen Fällen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor, wie die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben) berichten, denen der Entwurf vorliegt. Bislang gehen Freier in der Regel straffrei aus.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das geplante hohe Strafmaß. Es mache deutlich, dass es sich um ein schwerwiegendes Vergehen handle und nicht um einen Bagatelldelikt, sagte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow den Zeitungen. Er bezweifelt aber, dass Strafen für Freier in der Praxis durchzusetzen sind: Es sei schwierig, jemandem nachzuweisen, dass er von einer Zwangslage der Frau wusste.

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Die Union setzt nach den Worten ihrer rechtspolitischen Sprecherin im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, auf eine abschreckende Wirkung des Gesetzes. Der Freier-Paragraf werde "das Geschäftsmodell derjenigen stören, die Frauen in der Prostitution ausbeuten", sagte die CDU-Politikerin den Blättern. "Es gibt einen großen Markt und bislang keine Verantwortlichkeit der Freier. Wir wollen die Freier in die Verantwortung nehmen."

Die Neuregelung zur Zwangsprostitution soll nun zügig umgesetzt werden: "Wir sind optimistisch, dass sie bald dem Kabinett vorgelegt werden kann", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums den Funke-Zeitungen.